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Nach der Polizei haben auch die G8-Aktivisten beim Oberverwaltungsgericht Greifswald Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vorinstanz zum Versammlungsverbot in Heiligendamm eingelegt. "Mit dem Beschluss sind inakzeptable Auflagen für uns verbunden", begründete am Sonnabend in Rostock ein Sprecher des Organisationsteams für den Sternmarsch zum Tagungsort am 7. Juni den erneuten Gang vor Gericht. Nach wie vor planten die Veranstalter direkt vor dem Kempinski Grand Hotel in Heiligendamm eine Abschlusskundgebung - allerdings mit weniger Teilnehmern. "Wir wollen nicht mehr mit allen Demonstranten, sondern nur mit 600 Leuten bis zum Kempinski Grand Hotel", so der Sprecher. Die Polizei hatte bei ursprünglich geschätzten 11.000 Demonstranten innerhalb des Sicherheitszauns "polizeilichen Notstand" befürchtet und dort Proteste untersagt.
Das Schweriner Verwaltungsgericht hatte am Freitag das Versammlungsverbot teilweise außer Vollzug gesetzt. Dagegen hatte bereits die Polizei Rostock Beschwerde eingelegt. Zudem ist noch eine Klage gegen das Demonstrationsverbot am Flughafen Rostock-Laage anhängig.
Laut Verwaltungsgericht bezieht sich der Beschluss nur auf den für den 7. Juni geplanten Sternmarsch. Danach gilt das Versammlungsverbot nur für den eingezäunten Versammlungsort Heiligendamm und die 200 Meter breite Pufferzone. Der Sternmarsch könne zwar stattfinden, die geplante Schlusskundgebung an der Seebrücke des Tagungsortes bleibe aber verboten.
Die Richter waren der Ansicht, dass durch Auflagen den Sicherheitsbedenken der Versammlungsbehörden in der äußeren Zone Rechnung getragen werden kann. Wie NDR 1 Radio MV berichtete, sollen sich die Organisatoren des geplanten Sternmarsches auf die von ihnen vorgeschlagene Route beschränken und eine Straßenverbindung von Heiligendamm in Richtung Bad Doberan freihalten. Außerdem sollen sie dafür Sorge tragen, dass die Gleisanlagen der Molli-Bahn nicht betreten werden. Und auch der Zugang nach Heiligendamm über eine Kontrollstelle an der Küste darf nicht behindert werden.
Der Koordinator des Rostocker Bündnisses gegen den G8-Gipfel, Monty Schädel, zeigte sich erfreut über die Entscheidung. "Die Polizei ist in ihre rechtlichen Schranken verwiesen worden", sagte er. Die Demonstrationsplanungen für den Sternmarsch auf Heiligendamm und die Blockaden der Zufahrtswege zum Tagungsort könnten nun weitergetrieben werden. Das mit der Organisation des Sternmarsches beauftragte "Sternmarsch-Bündnis" hatte bereits am Freitag mitgeteilt: "Wir stellen weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage."
Das Sternmarsch-Bündnis hatte gegen die angekündigte kilometerbreite Bannmeile um den G8-Veranstaltungsort geklagt. Es hatte vor einer Woche beim Verwaltungsgericht Schwerin ein Eilverfahren gegen das für diesen Bereich vorgesehene Demonstrationsverbot beantragt. Die Polizei will über eine sogenannte Allgemeinverfügung alle Demonstrationen in einem bestimmten Radius um Heiligendamm und um den Flughafen Rostock-Laage für Anfang Juni untersagen. Begründet wurde diese Maßnahme mit dem störungsfreien Ablauf des Weltwirtschaftsgipfels.
Gipfel-Gegner kritisieren die zehn Tage dauernde Maßnahme. (Meldung vom 16.05.2007)
Gipfel-Gegner erwarten über 100.000 Teilnehmer am geplanten Sternmarsch nach Heiligendamm. (Meldung vom 18.05.2007)
Ostseebad Heiligendamm
(Mecklenburg-Vorpommern)
6. bis 8. Juni 2007
Angela Merkel (Deutschland)
Nicolas Sarkozy (Frankreich)
Tony Blair (Großbritannien)
Romano Prodi (Italien)
Shinzo Abe (Japan)
Stephen Harper (Kanada)
Wladimir Putin (Russland)
George W. Bush (USA)
Vor dem G8-Gipfel tagten die Außenminister der 43 Asem-Länder in Hamburg. Ziel war es, die Kontakte der Länder zu intensivieren.
Ein Dossier über den G8-Gipfel von Heiligendamm und seine Kritiker.
Karten und Fakten zu Armut, Entwicklung und Welthandel
Informationen der Bundesregierung zum G8-Gipfel
Die Polizeitruppe Kavala war für die Sicherheit während des Treffens zuständig.