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Die blinde Ehefrau eines bei Celle lebenden Russlanddeutschen muss wegen mangelnder Sprachkenntnisse das Land verlassen. Bis zum 16. April muss die 48-jährige Russin ausreisen, wie das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied. Da es keine Hörbücher für Blinde gebe, mit denen russische Muttersprachler Deutsch lernen könnten, habe die Frau kaum Möglichkeiten dazu, betonte ihr Anwalt Ulrich Wallmann am Freitag. Seine Mandantin ist seit 28 Jahren mit einem Aussiedler mit deutschem Pass verheiratet. Ende 2008 war sie eingereist. Ihr Mann lebt mit den zwei erwachsenen Kindern bereits seit zwei Jahren in Deutschland.
Die Frau müsse sich ihre Sehbehinderung ärztlich bescheinigen lassen, erklärte das Innenministerium in Hannover. Dann könne die deutsche Botschaft in Russland sie von dem für den Familiennachzug normalerweise nötigen Sprachtest befreien. Eventuell kann auch ein Arzt in Deutschland das Attest erteilen. Das würde der Botschaft erleichtern, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen.
Der Ehemann Ivan Michel versteht die Entscheidung nicht. "Meine Frau ist behindert. Wie kann sie allein in Russland leben", fragt der in Ovelgönne (Kreis Celle) lebende Mann sich. Im Gegensatz zum Rest der Familie ist Ehefrau Alla keine Russlanddeutsche, sondern Russin.
Anwalt Wallmann sprach angesichts des Urteils von einem "unerträglichen Ergebnis". Er kritisierte, dass das Gesetz den Sprachtest über alles stelle und keine Einzelfallregelung erlaube. Alla Michel sei seit fünf Jahren schwerbehindert. "Als letzte und einzige Chance bleibt noch eine Petition, und die werde ich nun einreichen", sagte der Jurist.
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Die Ferientermine der norddeutschen Bundesländer auf einen Blick.