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Forschungsgemeinschaft rügt Göttinger Wissenschaftler

Studenten im Audimax © dpa Fotograf: Stefan Rampfel
große Bildversion anzeigen Die Deutsche Forschungsgemeinschaft rügte mehrere Wissenschaftler der Uni Göttingen (Archiv)

In der Affäre um erfundene Publikationen und zweckwidrige Verwendung von Fördermitteln hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) am Donnerstag ihren Untersuchungsbericht vorgelegt. Dabei stellte sie fest, dass 13 Wissenschaftler im Förderantrag falsche Angaben zu ihren Publikationen gemacht hätten. Für fünf Forscher gibt es Konsequenzen. Diese zielen vor allem auf deren guten Ruf, sagte der Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Marco Finetti NDR1 Niedersachsen. Zwei Agrarökologen trügen eine besondere Verantwortung. Als Sprecher eines Sonderforschungsbereichs und eines Graduiertenkollegs hätten sie Vorbilder sein müssen, so Finetti. Sie hätten die anderen Wissenschaftler dazu anhalten müssen, die Förderanträge korrekt zu stellen. Deshalb dürfen die beiden Forscher drei Jahre nicht in den Gremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft mitarbeiten.

DFG will klares Zeichen setzen

Drei weitere Wissenschaftler erhalten den Angaben zufolge "schriftliche Rügen". Die Sanktionen seien eher im unteren bis mittleren Bereich angesiedelt, sagte der DFG-Sprecher. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft wolle nicht die Karriere der Wissenschaftler beschädigen, sondern ein klares Zeichen setzen, dass es unzulässig ist, im Förderantrag Publikationen aufzuführen, die noch gar nicht zur Veröffentlichung eingereicht wurden. So waren insgesamt 54 Publikationen noch überhaupt nicht geschrieben oder später eingereicht worden. Andere Manuskripte hätten falsche Angaben über das Stadium der Veröffentlichung enthalten. Insgesamt 13 Wissenschaftler hätten im Förderantrag unkorrekte Angaben über ihre Publikationen gemacht, es seien aber keine Ergebnisse manipuliert worden. Ein Sprecher der Universität Göttingen zeigte sich zufrieden damit, dass die Ermittlungen so zügig abgeschlossen wurden.

Fördergelder müssen zurückgezahlt werden

In einem abgetrennten Verfahren überprüft die DFG noch bis Ende November, wie viele Fördergelder die Universität Göttingen zurückzahlen muss. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen gegen Mitarbeiter des Sonderforschungsbereichs wegen des Verdachts auf versuchten Betrug und Untreue.

Stand: 08.10.2009 13:52
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