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Die Verantwortlichen des THW Kiel sehen sich auch nach Anklageerhebung gegen Uwe Schwenker und Noka Serdarusic nicht in der Defensive. "Bei mir kommt keine Unruhe auf", sagte der THW-Aufsichtsratsvorsitzende Klaus-Hinrich Vater den "Kieler Nachrichten". Er bleibe dabei, dass gegen den Handball-Rekordmeister "nichts Belastbares vorliegt". Die Staatsanwaltschaft in Kiel hatte am Sonnabend bestätigt, dass gegen Ex-Manager Schwenker sowie den ehemaligen Coach Serdarusic Anklage wegen Betrugs erhoben wurde. Im Fokus der Strafverfolger stehen zwei Überweisungen des THW Kiel in Höhe von 92.000 Euro auf ein Konto des kroatischen Geschäftsmanns Nenad Volarevic im April und Juni 2007. Volarevic bezichtigte sich laut "Spiegel" angeblich selbst, mit dem Geld zwei polnische Schiedsrichter vor dem Champions-League-Finale 2007 bestochen zu haben. Der THW hatte im Endspiel den Nordrivalen SG Flensburg-Handewitt besiegt. Die SG prüft derweil, ob sie an den THW Regressforderungen stellt. "Es deutet viel darauf hin, dass es eine Schadenersatzklage geben wird. Die Anklage ist ein Ansporn, den Schaden einzuklagen", sagte Flensburgs Anwalt Thomas Summerer am Montag. Hierbei gehe es um eine "beträchtliche sechsstellige Summe".
Schwenkers Anwalt Harald Riettiens wies jeglichen Korruptionsverdacht gegen seinen Mandanten zurück und warf dem Kieler Gerichtssprecher "einen schweren Verfahrensfehler" vor. Der Presse seien Einzelheiten mitgeteilt worden, "bevor den Beschuldigten und ihren Verteidigern die Anklage zugestellt wurde", sagte Riettiens. Das Landgericht in Kiel hat sich inzwischen bei Schwenker und Serdarusic entschuldigt. Das Gericht bedaure sehr, dass die Beschuldigten von der Anklageerhebung erst durch die Medien erfahren hätten, hieß es in einer Erklärung vom Montag. Schwenker selbst wollte am Wochenende noch abwarten, "was in der Anklageschrift steht". Er räumte aber am Rande der EM in Österreich ein, dass ihn die Anklage nicht kalt lässt: "Klar, dass mich das berührt", sagte Schwenker.
Ob die 5. Große Wirtschaftsstrafkammer tatsächlich die Anklage zulässt und ein Verfahren eröffnet, entscheidet sich erst nach einem sogenannten Zwischenverfahren, sagte Gerichtssprecher Kai Thomsen. Das Gericht leitet die Anklage zunächst Betroffenen und Angeschuldigten zu. Diese haben dann einen Monat Zeit, Stellung zu nehmen. Danach prüft die Kammer, ob sie gegebenenfalls noch selbst Ermittlungen veranlassen oder Zeugen hören will, bevor sie entscheidet. Bis zur Eröffnung eines Verfahrens könnten so theoretisch Monate vergehen.
Dem Vereinsvorsitzenden werden Bestechlichkeit und schwere Untreue vorgeworfen. (Meldung vom 31.01.2010).
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